AGB, OneMotion Filmproduktion, vertreten durch Lukas Mizerovsky, Filmproduzent.
1. Anwendungsbereich
1.1) Lukas Mizerovsky e.U., mit der Firmenadresse Lenkgasse 33/4, 1220 Wien (im Folgenden „OneMotion“), erbringt sämtliche Dienstleistungen gegenüber den Auftraggebern (gemeinsam als „Vertragsparteien“ bezeichnet) ausschließlich auf Basis der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2) Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen sowie der unter ihrer Berücksichtigung geschlossenen Verträge unberührt. Die unwirksame Klausel ist durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
2. Vertragsabschluss (Modalitäten, Zeitpunkt etc.)
2.1) Ein Vertrag zwischen OneMotion und dem Auftraggeber kommt grundsätzlich wie folgt zustande:
a) Der Auftraggeber reicht ein Angebot ein, indem er ein von OneMotion zur Verfügung gestelltes und vollständig ausgefülltes Auftragsformular per E-Mail zurücksendet. Auf Wunsch wird das Formular digital per E-Mail bereitgestellt. Das Auftragsformular enthält einen Hinweis auf diese AGB sowie einen Hyperlink, über den die AGB vollständig eingesehen werden können.
b) Der Auftraggeber kann ein formloses Schreiben oder eine E-Mail an OneMotion senden. In diesem Fall wird das Schreiben als Aufforderung zur Angebotsabgabe (invitatio ad offerendum) betrachtet. OneMotion wird daraufhin das Auftragsformular gemäß Punkt 2.1 a) an den Auftraggeber senden, das dieser ausfüllen und zurücksenden muss. Die Rücksendung des ausgefüllten Formulars gilt als Angebot.
c) Wenn der Auftraggeber mündlich Kontakt aufnimmt (per Telefon, Videokonferenz oder persönlich), gelten die besprochenen Punkte (wie Zeit, Dauer, Ort, Preis etc.) als invitatio ad offerendum. Anschließend sendet OneMotion dem Auftraggeber das Auftragsformular gemäß Punkt 2.1 a), welches der Auftraggeber ausfüllen und zurücksenden muss. Die Rücksendung des ausgefüllten Formulars stellt das Angebot dar.
2.2) OneMotion hat das Recht, aber nicht die Pflicht, das vom Auftraggeber gemäß Punkt 2.1 a), b) oder c) eingereichte Angebot durch Zusendung einer Auftragsbestätigung und gegebenenfalls einer Anzahlungsrechnung anzunehmen. Ein Vertrag kommt zustande, wenn OneMotion das Angebot annimmt. Erfolgt innerhalb von 7 Tagen keine Annahme durch OneMotion, gilt das Angebot als abgelehnt und es kommt kein Vertrag zustande.
2.3) Wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist, erhält er zusätzlich zum Auftragsformular eine Belehrung über das Widerrufsrecht sowie ein Muster-Widerrufsformular (beide unter diesem Link abrufbar), falls der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume von OneMotion geschlossen wird.
3. Vereinbartes Entgelt, Zahlungsmodalitäten
3.1) Es wird vereinbart, dass der Auftraggeber, sofern nicht anders zwischen den Parteien festgelegt, eine Anzahlung in Höhe von 50% der Gesamtsumme bei Vertragsabschluss zu entrichten hat. Diese Anzahlung ist unverzüglich fällig und innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss zu begleichen.
3.2) Die verbleibenden Kosten sind innerhalb von 14 Tagen nach Erbringung der vereinbarten Leistungen auf das von der Auftragnehmerin angegebene Konto zu überweisen.
3.3) Sollte der Auftraggeber die vereinbarten Zahlungen nicht fristgerecht leisten, behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, sämtliche bisher entstandenen Kosten der Auftragnehmerin zu ersetzen. Zusätzlich trägt der Auftraggeber die vereinbarten Stornokosten gemäß Abschnitt 4. Unabhängig davon fallen bei Zahlungsverzug eine Mahngebühr in Höhe von € 40,– sowie Verzugszinsen von 8 % p.a. an.
4. Rücktritt vom Vertrag („Stornierung“), Stornokosten
4.1) Der Auftraggeber hat das Recht, vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurückzutreten („Stornierung“). Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber sind Stornokosten zu entrichten, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung richtet:
Bis 30 Tage vor Beginn der Leistungserbringung: 50 % der vereinbarten Auftragssumme
Bis 5 Tage vor Beginn der Leistungserbringung: 70 % der vereinbarten Auftragssumme
Ab 3 Tage vor Beginn der Leistungserbringung: 100 % der vereinbarten Auftragssumme
Der Beginn der Leistungserbringung ist der erste Tag, an dem die Auftragnehmerin für den Auftraggeber tätig wird, wie im Auftragsformular oder anderer schriftlicher Korrespondenz festgelegt.
4.2) Im Falle eines Rücktritts durch den Auftraggeber aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger wichtiger Gründe hat der Auftraggeber Stornokosten gemäß Abschnitt 4.1 zu tragen, sofern OneMotion in der Lage und bereit ist, den Auftrag durchzuführen.
4.3) Eine Reduzierung der Stornokosten liegt im Ermessen der Auftragnehmerin.
5. Rücktritt vom Vertrag von Seiten der Auftragnehmerin
5.1) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wichtige Gründe vorliegen. Diese Gründe können unter anderem Erkrankungen von Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin, Zahlungsverzug, drohende Schäden an Sachen oder Personen usw. umfassen.
5.2) Wenn der wichtige Grund vom Auftraggeber oder seiner Sphäre verursacht wurde, behält sich die Auftragnehmerin den vollen Anspruch auf das Entgelt vor, auch wenn der Grund während der Leistungserbringung auftritt.
5.3) Falls der wichtige Grund, der vom Auftraggeber oder seiner Sphäre verursacht wurde, vor Beginn der Leistungserbringung auftritt, gelten die Regelungen gemäß Vertragspunkt 4. („Stornokosten“) entsprechend.
6. Kosten Dritter
6.1) Sofern zwischen den Vertragsparteien vereinbart wird, dass zur Erbringung der Leistungen Dritte (z.B. Schauspieler, Mietkosten) herangezogen werden müssen, übernimmt der Auftraggeber alle daraus entstehenden Kosten. Dazu zählen insbesondere Mietkosten, Honorare und Stornokosten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Auftragnehmerin von allen Ansprüchen und Forderungen freizustellen.
6.2) Der Auftraggeber ist verantwortlich für sämtliche Gebühren und Abgaben, mit Ausnahme der persönlichen Steuern der Auftragnehmerin.
7. Haftung, Gewährleistung
7.1) Verursacht der Auftraggeber einen Schaden bei der Auftragnehmerin oder deren Erfüllungsgehilfen, insbesondere durch die Verletzung vertraglicher Schutz-, Sorgfalts- oder Aufklärungspflichten, haftet der Auftraggeber. Bei Beschädigung von Eigentum der Auftragnehmerin oder ihrer Erfüllungsgehilfen hat der Auftraggeber den Neuwert zu ersetzen.
7.2) Die Haftung der Auftragnehmerin ist auf Schäden beschränkt, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden.
7.3) Soweit die Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7.4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Mängel, die vom Vertragsinhalt negativ abweichen, unverzüglich nach deren Auftreten oder nach der Leistungserbringung der Auftragnehmerin zu rügen, andernfalls verliert er seine Gewährleistungsrechte.
8. Eigentumsvorbehalt, Urheberrechte/Lizenzrechte
8.1) Die Auftragnehmerin behält sich das Eigentum an den von ihr erbrachten Leistungen und hergestellten Werken bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgelts vor.
8.2) Die geistigen Leistungen der Auftragnehmerin sind urheberrechtlich geschützt. Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts erhält der Auftraggeber ein ausschließliches, übertragbares, zeitlich und örtlich unbegrenztes Nutzungsrecht an der erbrachten Leistung oder dem hergestellten Werk. Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere auch die Nutzung und Verwertung der Leistung oder des Werkes über elektronische Medien, Telekommunikationsmedien sowie auch über derzeit noch unbekannte Medien.
9. Beiziehung von Subunternehmern
OneMotion ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Subunternehmer heranzuziehen.
10. Rücktrittsrecht bei Verbraucherverträgen
10.1) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber, sofern er Verbraucher ist, ein gesetzliches Rücktrittsrecht gemäß § 14 in Verbindung mit § 11 FAGG (im Folgenden „Widerrufsrecht“) hat.
10.2) Dieses Widerrufsrecht besteht jedoch nur bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume der Auftragnehmerin geschlossen wurden, wie zum Beispiel bei Vertragsabschlüssen per E-Mail oder Telefon.
10.3) Der Auftraggeber hat als Verbraucher kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, wenn die Auftragnehmerin auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers den Auftrag vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG ausführt.
10.5) Andere Verbraucherrechte, insbesondere jene des FAGG und KSchG, bleiben unberührt.
10.6) Eine detaillierte Belehrung über das Widerrufsrecht sowie ein Musterwiderrufsformular finden sich auf der Webseite der Auftragnehmerin unter dem Reiter „Widerruf“.
11. Datenschutz und Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
Die Weitergabe von Daten und Informationen an die erforderlichen Geschäftspartner ist im zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses notwendigen Umfang gestattet. Darüber hinaus verpflichten sich sowohl die Auftragnehmerin als auch der Auftraggeber, über alle unternehmensbezogenen Informationen und Daten, die sie im Rahmen der Geschäftsbeziehung erfahren, Stillschweigen zu bewahren und das Datengeheimnis zu wahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit und zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen. Beide Parteien verpflichten sich ferner, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen entsprechend zu unterrichten und anzuweisen.
12. Rechtswahl, Gerichtsstand, Sprache
12.1) Die Vertragsparteien vereinbaren, dass österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts zur Anwendung kommt.
12.2) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die Zuständigkeit österreichischer Gerichte vereinbart. Zuständig ist das Gericht am Sitz von OneMotion (derzeit in 1220 Wien).
12.3) Die Vertragssprache ist Deutsch.
13. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Der Auftraggeber wird über solche Änderungen per E-Mail an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse informiert. Der Auftraggeber hat das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung schriftlich zu kündigen. Erfolgt keine Kündigung innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als akzeptiert.
14. Schlussbestimmungen
14.1) Abweichungen von diesen AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich mit der Auftragnehmerin vereinbart werden.
14.2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann akzeptiert, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird. Ein besonderer Widerspruch gegen die AGB des Auftraggebers durch die Auftragnehmerin ist nicht erforderlich.
15. Verbraucherverträge
Für Verträge zwischen der Auftragnehmerin und einem Verbraucher gelten die folgenden Abweichungen:
Punkt 3.3: Verzugszinsen werden in Höhe von 4 % p.a. vereinbart.
Der Verbraucher ist nicht verpflichtet, Mängel unverzüglich zu rügen gemäß Punkt 8.4.
Vertragspunkt 8: Die Gewährleistung wird für Verbraucher im gesetzlich vorgesehenen Ausmaß nicht eingeschränkt. Die Haftung von OneMotion für Sachschäden wird nur für leichte Fahrlässigkeit eingeschränkt. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt unberührt, ebenso wie die Haftung für Personenschäden.
Punkt 14.2 gilt nur, wenn der Verbraucher am Sitz der Auftragnehmerin einen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt hat oder dort beschäftigt ist (§ 14 KSchG).